Wer plant, dass Verwandte und Freunde beim eigenen Bau helfen sollen, der wird früher oder später wohl über die Berufsgenossenschaften Bau stolpern. Diese “bietet” einen Unfallversicherungsschutz für Bauhelfer, dem man sich wohl nicht (oder nur äußerst schwer) entziehen kann.
Diverse Beiträge in Bauforen lassen darauf schließen, dass die BG Bau auch gerne bereit ist, ihre Rechte (und somit Pflichten des Bauherren) gerichtlich durchzusetzen. Prinzipiell ist eine Versicherung für Bauhelfer begrüßenswert und sinnvoll – aber so etwas kann man ja theoretisch auch auf dem freien Markt abschließen.
Folgendes schreibt die BG auf ihrer Internetpräsenz:
Ausnahme: Gefälligkeitshandlungen
Bei Helfern, die im Rahmen einer Gefälligkeitsleistung oder als unternehmerähnliche Person tätig werden, kann dieser Versicherungsschutz in Ausnahmefällen ausgeschlossen sein.
Das sollte einem zu denken geben! Zudem sie sich auf den Standpunkt stellen, dass es keine klare Definition zum Thema “Gefälligkeitsleistung” gibt. Da frage ich mich schon, ob man Versicherungsschutz noch gummiartiger formulieren kann?!?
Denn wer ursprünglich davon ausgeht, dass er mit der Zwangsversicherung der BG Bau ausreichend für seine Helfer gesorgt hat, dem sei folgender (zugegebenermaßen sehr lange) Beitrag im Bauexpertenforum ans Herz gelegt.
http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=20867
Ruhig bis zu Ende lesen, es gibt für und wider BG Bau 
Eine finale Meinung habe ich mir dadurch aber noch nicht bilden können …